Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Patrick Mayr Fotodesign
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Patrick Mayr Fotodesign (nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") im Bereich Fotografie, Digital Operating und Verleih von technischem Equipment. Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden schriftlich bestätigt.
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2.1 Der Auftragnehmer bietet professionelle Fotografie-Dienstleistungen sowie Digital Operating für Fotoshootings an. Zusätzlich kann technisches Equipment (z. B. iPads, MacBook, Tetherkabel etc.) zur Verfügung gestellt werden.
2.2 Der Vertrag kommt durch eine schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber (z. B. per E-Mail) zustande. Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2.3 Bei der kreativen Gestaltung hat der Auftragnehmer künstlerische Freiheit. Reklamationen aufgrund des künstlerischen Stils und der Bildauswahl sind ausgeschlossen.
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3.1 Die Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Nebenkosten (z. B. Reisekosten, Modelhonorare) sind gesondert zu vergüten.
3.2 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Alle Rechnungen unterliegen der Künstlersozialkasse (KSK) und sind entsprechend abgabepflichtig. Bei längeren Projekten kann eine Anzahlung oder Abschlagszahlung nach Vereinbarung erforderlich sein. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an. Der Auftragnehmer ist berechtigt, weitere Leistungen bis zur Begleichung offener Forderungen zurückzuhalten.
3.3 Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung an den Auftraggeber über.
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4.1 Eine Stornierung der vereinbarten Leistung ist bis zu 7 Tage vor dem Termin kostenlos. Falls der Auftraggeber den Termin verschieben möchte, kann dies einmalig und in Absprache mit dem Auftragnehmer ohne zusätzliche Kosten erfolgen, sofern ein geeigneter Ersatztermin verfügbar ist.
4.2 Bei Stornierung 3 bis 7 Tage vor dem Termin sind 25 % des Honorars fällig.
4.3 Bei Stornierung weniger als 3 Tage vor dem Termin sind 50 % des Honorars fällig.
4.4 Bei Absage am selben Tag sind 100 % des Honorars zu zahlen.
4.5 Bereits angefallene Fremdkosten (z. B. Locationmieten, Assistent:innen, Technikverleih) sind im Falle einer Stornierung in vollem Umfang vom Auftraggeber zu tragen.
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Überstundenregelung Die Tagespauschale umfasst 10 Stunden inklusive Pausen. Mehrarbeitszeiten werden wie folgt vergütet:
11. und 12. Stunde: +25 % des Stundensatzes
13. und 14. Stunde: +50 % des Stundensatzes
ab der 15. Stunde: +100 % des Stundensatzes
Die Arbeitszeit beginnt mit der ersten Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Auftrag – dies umfasst insbesondere auch das Bewegen oder Verladen von Equipment, z. B. das Einladen in ein Fahrzeug oder das Aufbauen am Set.
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6.1 Verliehenes Equipment bleibt Eigentum des Auftragnehmers.
6.2 Der Auftraggeber ist für sorgfältige Nutzung und Rückgabe in einwandfreiem Zustand verantwortlich.
6.3 Bei Verlust oder Beschädigung haftet der Auftraggeber für Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten.
6.4 Eine Weitergabe des Equipments an Dritte ist nicht gestattet.
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7.1 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ausschließlich die für den konkreten Zweck und im vertraglich festgelegten Umfang erforderlichen Nutzungsrechte ein. Die Art, der Umfang, die Dauer, das Gebiet sowie die Medien der Nutzung werden individuell vereinbart und im Angebot, Vertrag oder auf der Rechnung schriftlich festgehalten. Nicht ausdrücklich eingeräumte Nutzungsrechte verbleiben beim Auftragnehmer.
7.2 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte oder die Einräumung von Unterlizenzen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
7.3 Die Höhe der Lizenzvergütung richtet sich nach dem Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte. Übliche Lizenzmodelle umfassen z. B.:
- Nutzung für Web und Social Media (regional begrenzt, zeitlich befristet oder unbegrenzt),
- Nutzung in Printmedien,
- uneingeschränkte Buyouts (alle Medien, weltweit und unbegrenzt).
7.4 Sofern keine ausdrückliche Regelung zur Nutzung getroffen wurde, gilt lediglich ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung im ursprünglich vereinbarten Rahmen als erteilt.
7.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen des Auftrags entstandenen Werke für eigene Zwecke der Eigenwerbung zu nutzen, insbesondere auf seiner Website, in sozialen Medien sowie in Print- und Onlinemedien zur Selbstvermarktung, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
7.6 Bei Veröffentlichung der Werke ist der Auftragnehmer als Urheber namentlich zu nennen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
7.7 Nachträgliche Erweiterungen der Nutzungsrechte sind möglich und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
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8.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Datenverlust wird ausgeschlossen. Der Auftragnehmer verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung, die in Fällen grober Fahrlässigkeit greift. Dem Auftraggeber wird empfohlen, eine eigene Versicherung für Schäden an ausgeliehenem Equipment abzuschließen.
8.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Sicherungskopien der digitalen Daten zu erstellen.
8.3 Bei Ausfall der Leistung durch höhere Gewalt (z. B. Krankheit, Unfall, Naturereignisse) haftet der Auftragnehmer nicht für etwaige Schäden. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet.
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9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2 Gerichtsstand ist München. Für internationale Kunden gilt ebenfalls deutsches Recht, und alle Streitigkeiten sind vor deutschen Gerichten zu verhandeln.
Impressum
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ANGABEN GEMÄSS § 5 TMG:
Patrick Mayr Fotodesign
Patrick Mayr
Zum Künstlerhof 10
80634 MünchenE-Mail: impressum@patrickmayr.de
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